Das brandenburgisch-preußische Heerwesen unter Friedrich-Wilhelm I.

Inhalt

1. Einführung
2. Friedrich Wilhelm I. und das Heerwesen
3. Die Truppenformationen des Heeres
3. 1. Entwicklung der Infanterie
3. 2. Entwicklung der Reitertruppe
3. 3. Entwicklung der Dragoner
3. 4. Entwicklung anderer Truppenteile
3. 4. 1. Husaren
3. 4. 2. Artillerie
4. Die heeresbezogene Verwaltung Brandenburg-Preußens
5. Die Rekrutierung
6. Das Offizierskorps
7. Zusammenfassung

1. Einführung

In der folgenden Arbeit möchte ich mich mit der Entwicklung des brandenburgisch-preußischen Heerwesens während der Regierung Friedrich-Wilhelm I. beschäftigen. In der Betrachtung dieses Komplexes möchte ich mich auf einige Komponenten beschränken, welche sich für mich im Literaturstudium als die entscheidenden Ergebnisse der Militärpolitik des 'Soldatenkönigs' heraus kristalisiert haben.

Ich sehe diese Problematik vor allem unter politisch-historischen Aspekten als die Phase der Vorbereitung der außenpolitischen Leistungen Friedrich des Großen an. Da in der neueren Literatur jedoch schwerpunktartig die sozialgeschichtlichen Komponenten dieser Entwicklung untersucht wurden, musste ich, neben der Verwendung einiger neuerer Aufsätze, zwangsläufig auch auf Literatur zurückgreifen, welche vor dem Ende des zweiten Weltkrieges entstanden ist.

Eine überblicksartige Darstellung der politischen Periodisierung in dieser Zeit bietet der Aufsatz von Peter BAUMGART: "Epochen der preußischen Monarchie im 18. Jahrhundert" (Berlin 1979), die Besonderheiten der historischen Entwicklung in Brandenburg-Preußen werden dagegen von Carl HINRICHS: "Preußen als historisches Problem" (Berlin 1964) herausgearbeitet. Die allgemeinen Entwicklungen im Heerwesen und den speziellen brandenburgisch-preußischen Beitrag hierzu stellen sowohl Carl Hans HERMANN: "Deutsche Militärgeschichte" (Frankfurt/Main 1966), als auch Gerhard PAPKE in seinem Beitrag zum Handbuch der deutschen Militärgeschichte (Bd. 1, München 1979): "Von der Miliz zum stehenden Heer" hinreichend dar. Die speziellen brandenburgisch-preußischen Verhältnisse in der Entwicklung des Heerwesens werden umfassend dargestellt von Gordon A. CRAIG: "Die preußisch-deutsche Armee 1640 - 1945" (Düsseldorf 1960), wobei hier die kritische Sicht des britischen Historikers im Wissen um die verheerenden Entwicklungen im 20. Jahrhundert eine Anerkennung der politischen Leistung Friedrich-Wilhelm I. nicht verhindert. Eine eher apologetische, deshalb nicht minder wertvolle Darstellung der Entwicklungen bietet der preußische Leutnant DE L'HOMME DE COURBIERE: "Geschichte der brandenburgisch-preußischen Heeresverfassung" (Berlin 1852). Eine umfangreiche statistische Grundlage der Entwicklungen im Heerwesen Brandenburg-Preußens bietet der Hautmann i. G. Curt JANY in seinem Aufsatz: "Die alte Armee von 1655 bis 1740", welcher bereits im Jahre 1905 erschienen ist, eine in dieser Hinsicht qualitativ gleichwertige Arbeit wurde in späterer Zeit nicht wieder vorgelegt. Mit der sozialgeschichtlichen Komponente der Heeresentwicklung in jener Zeit beschäftigt sich Ernst Willi HANSEN in seinem Aufsatz: "Zur Problematik einer Sozialgeschichte des deutschen Militärs im 17. und 18. Jahrhundert" (Berlin 1979); ein spezielles sozialgeschichtliches Problem behandelt aus älterer Sicht Max LEHMANN in seinem Beitrag: "Werbung, Wehrpflicht und Beurlaubung im Heere Friedrich-Wilhelms I." (Leipzig 1911). Eine überblicksartige Darstellung der historischen Entwicklung des Herzogtums Magdeburg als brandenburgisch-preußische Provinz nach 1680 geben Hans-Joachim BARTMUSS und Heinz KATHE in: "Kleine Geschichte Sachsen-Anhalts" (Halle 1992). Mit der Rolle des Kronprinzen bzw. Königs Friedrich-Wilhelm I. im brandenburgisch-preußischen Staat und bei dessen Umgestaltung nach seiner Regierungsübernahme beschäftigt sich Carl HINRICHS in "Friedrich-Wilhelm I. Jugend und Aufstieg" (Hamburg 1941) sowie in seinem Aufsatz: "Die preußische Zentralverwaltung in den Anfängen Friedrich-Wilhelm I." von 1958.

Der Rahmen dieser Arbeit erlaubt mir allerdings nur eine Skizzierung der Entwicklung in den Bereichen 'Verwaltung und Heer', 'Rekrutierungswesen' und 'Offizierskorps', wobei die Grundlinien in der politischen Konzeption doch deutlich werden sollten.

Beginn

 

2. Friedrich Wilhelm I. und das Heerwesen

Als Friedrich I., der 1701 die Königswürde in Preußen für die brandenburgische Linie des hohenzollernschen Hauses erworben hatte, am 25. Februar 1713 verstarb, begann mit der Regierungsübernahme durch seinen Sohn Friedrich-Wilhelm ein neues Kapitel in der brandenburgisch-preußischen Geschichte. Diese zunächst durch radikale Einschnitte in die überkommenen Hof- und Verwaltungsstrukturen gekennzeichnete Zäsur leitete eine Revolution im brandenburgisch-preußischen Staatswesen ein, welche man treffend mit den Kategorien Theodor Schieders 'Strukturzerstörung' und 'Strukturbegründung' charakterisieren kann.

Der neue Herrscher begann "sich einer Verwaltungs- und Militärpolitik" zu befleißigen, "die allen Vorstellungen barocker Fürstenregierung ins Gesicht schlug, aber für die damalige Zeit kaum begreifbare Erfolge zeitigte." Er war durch eine kalvinistische Erziehung, aber auch durch jene Eindrücke, welche er als zunehmend bewusst beobachtender Kronprinz über die Situation Brandenburg-Preußens in der Zeit des Spanischen Erbfolgekrieges und des Nordischen Krieges sammeln konnte, geprägt. So paarte sich in seinem politischen Bewusstsein die Abneigung gegen den teuren Prunk am väterlichen Hofe mit der Erkenntnis über die Notwendigkeit eines auf eigene Kraft gestützten starken Heeres. Der Kronprinz äußerte im Jahre 1700, als er von der bevorstehenden Erlangung der Königswürde durch seinen Vater erfuhr: "'Ich fürchte, daß diese Krone den Herrn Kurfürsten noch viel Aerger kosten wird'. Er würde lieber die Armee vergrößern, anstatt sie wegen der Ausgabe für diese Krönung zu vermindern." Somit war der Weg vorgezeichnet, den Friedrich-Wilhelm I. knapp dreizehn Jahre später beschreiten sollte. Er "wollte seinen Staat ganz konsequent und methodisch aus einer Subsidiarmacht zweiten Ranges zu einer Großmacht erheben."

Dieses ordinäre Ziel war der Inhalt seiner Politik bis zu seinem Tode 1740. Er schuf in dieser Zeit die grundlegenden Strukturen einer staatlichen Macht, welche die Geschicke der deutschen Staaten der folgenden zwei Jahrhunderte entscheidend beeinflussen sollte. Die Erfahrungen, welche er als Kronprinz auf seiner Domäne Wusterhausen und im Umgang mit seinem Regiment gewonnen hatte, projizierte er auf den Staat, welchen er nun zu regieren hatte.

Er beseitigte kurzerhand das prunkvolle Hofzeremoniell seine Vaters und begann mit einer Neugliederung der wichtigsten Verwaltungsbereiche des Staates, was diesen zur Unterhaltung eines verhältnismäßig großen stehenden Heeres befähigen sollte.

Der Freisetzung von bisher für die Hofhaltung verbrauchten Finanzmitteln standen jedoch bedeutende Einschnitte in die brandenburgisch-preußische Sozial- und Wirtschaftsstruktur gegenüber. Der Wegfall des wirtschaftlich belebenden Faktors 'Hof' drohte sich negativ auf die gesamte wirtschaftliche Struktur des brandenburgisch-preußischen Staates, und damit auf jeden einzelnen Untertanen auszuwirken. Friedrich-Wilhelm I. versuchte den wegfallenden Wirtschaftsmotor 'Hof' durch eine auf militärische Bedürfnisse ausgerichtete Erzeugung zu kompensieren. Das Heer wurde 1713 im Anschluss an den Spanischen Erbfolgekrieg nicht aufgelöst, sondern in Bürgerquartieren untergebracht und sogar noch um sieben Regimenter vergrößert. So bot die Versorgung von zunächst 40.000 Heeresangehörigen mit Lebensmitteln, Ausrüstungen und anderen Gütern eine relativ sichere Grundlage für eine dauerhafte Produktion und Verteilung jener Waren.

Die für die Unterhaltung eines derartig großen stehenden Heeres notwendigen Finanzmittel wurden im Landesinneren zu beschaffen gesucht. Eine Neuordnung des Finanzwesens war die Voraussetzung für die Lösung aus der Abhängigkeit von ausländischen Subsidienzahlungen für die Unterhaltung des Heeres. Dabei war der König um eine Steigerung der Einnahmen bemüht, um neben der unmittelbaren Unterhaltung des Heeres einen Kriegsschatz anlegen zu können. Unmittelbar nach der Übernahme der Regierung durch Friedrich-Wilhelm I. wurde Ehrenreich Bogislav von Creutz, der bereits für die Kontrolle der kronprinzlichen Finanzen zuständig war, zum Generalkontrolleur aller königlichen Kassen ernannt. Die ihm unterstehenden Zentralkassen für die nichtsteuerförmigen (Generaldomänenkasse) und die steuerförmigen Einkünfte (Generalkriegskasse) konnten ihre Einnahmen in der Folgezeit um 100 bzw. 50 % verbessern. Im Laufe seiner Regierungszeit vermochte es Friedrich-Wilhelm I. die Ausgaben für das Heerwesen von 66 auf 72 % der gesamten Staatsausgaben zu steigern.

Durch die Förderung der brandenburgisch-preußischen Wirtschaft nach merkantilistischen Grundsätzen und nicht durch wesentliche Steuererhöhungen versuchte der König die Staatseinnahmen stetig zu steigern, somit das finanzielle Potential für die Unterhaltung und Vergrößerung des Heeres fortlaufend zu vergrößern. Zu diesem Zweck richtete Friedrich-Wilhelm I. die gesamten wirtschaftlichen, verwaltungstechnischen und sozialen Strukturen des Staates auf militärische Erfordernisse aus. Der König entwickelte ein Sozialstruktur in Brandenburg-Preußen, in welcher jedem Stand ein spezifisches Aufgabengebiet zugedacht war, welches der jeweilige Stand nach dem Willen des Königs auszufüllen hatte. Aus dem Adel hatte sich das Offizierskorps zu rekrutieren, die städtische Bürgerschaft hatte militärische Ausrüstungen zu erzeugen, und die Landbevölkerung musste sowohl die Lebensmittel für das Heer, als auch die übergroße Zahl der im Lande rekrutierten Soldaten hervorbringen. Dieses System zeitigte den Ständen nicht unbedingt Nachteile in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Situation, zumal es auf spezifischen Potenzen der einzelnen Schichten fußte. Dem Bürgertum wurde beispielsweise das Handels- und Gewerbemonopol zugestanden, und den Bauern wurde auf königlichen Domänen erblicher Besitz gewährleistet.

Die vollends unflexible Struktur dieses Systems glich dabei mehr einer militärischen Rangordnung als einer neuzeitlichen Sozialgemeinschaft, wofür Otto Büsch den treffenden Begriff der 'Sozialen Militarisierung' geprägt hat.

Den Widerstand des traditionsverhafteten heimischen Adels gegen die Formierung eines Offizierskorps quasi ausschließlich aus ihren Reihen, verstand der König, der diesen eben erst als Schmarotzer von seinem Hof verbannt hatte, durch den Prozess der Domestizierung des Adels zu brechen. Für den Adel kam es durch die Indienstnahme zur Bereitstellung von Kadetten für das brandenburgisch-preußische Offizierskorps durchaus zu einer Hebung seines sozialen Prestiges, denn der König zeigte sich dem adligen Offizierskorps beispielsweise durch das Tragen einer Uniform als primus inter pares zugehörig.

Die Leidenschaft Friedrich-Wilhelm I. gehörte zweifellos seinem Heer. Diese wurde an anderen Höfen als 'Potsdamer Wachtparade' oder 'Soldatenspielerei' eines wunderlichen Kauzes abqualifiziert, da er seine Truppen nicht wie andernorts üblich als weiterführendes Mittel versagender Diplomatie einsetzte, sondern eine Politik mit langfristiger Wirkung durchführte, was wahrscheinlich nur für ihn selbst fassbar war.

Diese Politik war Ergebnis eines Erkenntnisprozesses, welcher bereits während seiner Kronprinzenzeit begonnen haben musste. Weisen frühe Äußerungen zu diesem Thema, wie die oben zitierte aus dem Jahre 1700 oder folgendes Urteil über die Minister Friedrich I.: "Ich kann nur lachen über die hiesigen Blackschisser...sie sagen, mit der Feder wollen sie dem König Land und Leute beschaffen. Ich sage, das kann nur mit dem Schwert gemacht werden, sonst kriegt er nichts.", auf eine starke Opposition gegenüber der väterlichen Militärpolitik hin, so mahnt er doch 1724 seinen Sohn: "Fritz...denk an meine Worte: halte dir immer eine große tüchtige Armee...Glaub mir, du darfst dich nicht an Schwärmereien hängen; halte dich an das Reelle." Eine zügellos scheinende Kriegslust, welche durchaus seiner Jugend zu schulden sein mag, war der Erkenntnis gewichen, dass die präventive Vorhaltung eines zu Einsätzen im großen Rahmen fähigen Heeres für die Etablierung und Behauptung des jungen Königreiches innerhalb der europäischen Mächtekonstellation notwendig sei.

Diese weitblickende und dem Landeswohl verpflichtete Politik war es, welche zwar im Ausland belächelt wurde, aber das Brandenburg-Preußen des Friedrich-Wilhelm I. in fast keinen - vielleicht unnötigen - Krieg führte.

In seiner Politik ist das Suchen nach praktikablen Mechanismen für die Unterhaltung des Heeres zu erkennen. So ist die verwaltungsmäßige Aushebung, Erfassung und Verwertung der steuer- und nichtsteuerförmigen Staatseinkünfte, deren Quantität grundlegende Bedeutung für die Unterhaltung des Heeres hatte, im Laufe seiner Regierung zahlreichen strukturellen Veränderungen unterworfen gewesen, welche ihren Gipfelpunkt - jedoch nicht ihren Abschuss - in der Bildung des General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domänen-Direktoriums als oberste Zentralbehörde am Ende des Jahres 1722 fanden. Auch das Rekrutierungswesen des Heeres wurde bis zur Inkraftsetzung des Kantonreglements im Jahre 1733 vielfach zu verbessern gesucht.

Wie gelang es Friedrich-Wilhelm I. im Jahre 1740 seinem Nachfolger die Grundlagen für dessen außenpolitische Erfolge und damit den Aufstieg Preußens - eine intakte Armee von 81.000 Mann Stärke, eine Kriegskasse und eine auf ein effizientes Militärwesen ausgerichtete Verwaltung - zu hinterlassen?

Beginn

 

3. Die Truppenformationen des Heeres

Eine der entscheidenden Leistungen Friedrich-Wilhelm I. war die Steigerung der Heeresbesatzung von ca. 40.000 Mann im Jahre 1713 auf über 81.000 zum Ende seiner Regierungszeit. Diese Verdoppelung innerhalb eines Zeitraumes von nicht dreißig Jahren, welche einher mit der Bildung eines Kriegsschatzes und der Förderung der heimischen Wirtschaft ging, verdeutlicht die enorme politische Leistung Friedrich-Wilhelm I. bei der Führung seines Staates.

Im folgenden möchte ich einen statistischen Überblick über die Entwicklung des brandenburgisch-preußischen Heeres und seiner strukturellen Untergliederungen zwischen 1713 und 1740 geben. Die hinreichende Kenntnis dieser Entwicklungen bildet meiner Auffassung nach eine entscheidende Grundlage zum Verständnis und zur Beurteilung der Politik Friedrich-Wilhelm I. Um eine solche Darstellung geben zu können, musste ich auf Arbeiten zurückgreifen, welche im 19. bzw. Anfang des 20. Jahrhunderts entstanden und vor allem von Angehörigen der preußischen Armee erarbeitet worden sind. Die Heranziehung derartiger Arbeiten für diesen Zweck ist meines Erachtens vertretbar, da hier die Voraussetzungen für eine höchstmögliche Quellentreue gegeben scheinen. Ich habe mich hier speziell auf die Darstellungen des Leutnants DE L'HOMME DE COURBIERE: "Geschichte der brandenburgisch-preußischen Heeresverfassung" (Berlin 1852) und des Hauptmanns i. G. JANY: "Die alte Armee von 1655 bis 1740" (Berlin 1905) gestützt.

Bei der Regierungsübernahme im Jahre 1713 fand der König, neben einem in ausländischen Diensten stehenden 'englisch-holländischen' Korps von 5.096 Mann, eine Truppe von 35.222 Soldaten und Offizieren vor. Die heimischen Truppen untergliederten sich nach Waffengattungen in Kavallerie, Dragoner, Infanterie; Garnisonstruppen bzw. Garden und Freikompanien, die letzteren stellten innerhalb dieser Struktur insoweit eine Besonderheit dar, dass sie nicht eindeutig einer Waffengattung zuzuordnen waren und Sonderaufgaben, wie Wachdienst oder Aufklärung, ausführten. Die Artillerie war 1713 noch nicht vollständig in die Struktur des Heeres eingebunden. Sie unterstand dem Generalfeldzeugmeister und umfasste ca. 460 Mann, die nicht zum übrigen Heer zählten.

Die regulären Truppen wurden darüber hinaus gemäß ihren Dislozierungsräumen in regionale Verbände gegliedert. Es wurde in brandenburgische, preußische, pommersche, magdeburgisch-halberstädtische und (klevisch-)westfälische Truppen unterschieden.

Friedrich-Wilhelm I. führte nach seiner Thronbesteigung sogleich verschiedene Strukturänderungen im Heer durch. So löste er die Garden auf und verteilte ihre Mannschaften auf die übrigen Truppenteile. Neben umfassenden Strukturänderungen innerhalb der einzelnen Truppenteile und der Artillerie, welche weiterhin nicht zum Heer gezählt wurde, löste der König die Landmiliz auf, welche er einerseits als Konkurrenz für die inländische Rekrutenwerbung des Heeres ansah, andererseits nicht für eine effektive Kampfformation hielt.

Die Truppenstärke stieg in den folgenden Jahren stetig an, wie die Kriegs- und Verpflegungsetats des Heeres aus den Jahren 1715/1716, 1726/1727, 1731/1732 und 1739 anschaulich darstellen. So sind 1715/1716 bereits 45.048 Mann in dem Etat ausgewiesen. Die Heeresbesatzung steigert sich in den folgenden elf Jahren um weitere 13.266 auf 58.314 Heeresangehörige. In den Jahren 1731/32 wird eine Heeresgröße von 77.517 Mann etatisiert, wobei erstmals die Artillerie mit 1.208 Mann sowie wieder Garnisonstruppen von 10.454 Mann ausgewiesen werden. Zum Ende seiner Regierungszeit erhöht sich die ausgewiesene Stärke des Heeres um ca. 3.500 auf 81.034 Mann.

Heeresentwicklung

Abbildung 1: Entwicklung der Stärke des Heeres zwischen 1713 und 1739

Beginn

 

3. 1. Entwicklung der Infanterie

Der König übernahm zu Beginn seiner Regierung ein "Großes Grenadierbataillon", welches er selbst 1710 gebildet hatte und was zunächst nicht in den regulären Militäretat eingegliedert war. Außerdem waren im Militäretat von 1713 folgende Truppeneinheiten vorgesehen:

Bezeichnung Stärke Bemerkung
Schweizer-Garde 1 Kompanie  Wurde sogleich aufgelöst. 
Grenadier-Garde  2 Bataillone 1 Bataillon = 5 Kompanien
Füsilier-Garde  3 Bataillone  
Infanterie-Regimenter  11 Regimenter  1 Regiment = 2 Bataillone
Infanterie-Bataillone 4 Bataillone   
Freie Truppen 4 Kompanien  
Füsiliere 4 Kompanien  
Pioniere 1 Kompanie  
Marine 1 Bataillon 2 Kompanien
Invaliden 4 Kompanien  

Abbildung 2: Infanterieformationen in Brandenburg-Preußen 1713

Darüber hinaus unterhielt der König Garnisonen in Pillau mit vier Kompanien, in Memel mit zwei Kompanien, in Friedrichsburg mit einer Kompanie, in Kolberg mit vier Kompanien, in Küstrin-Driesen mit fünf Kompanien, in Spandau mit zwei Kompanien, in Peitz mit zwei Kompanien und in Frankfurt (Oder) mit einer Kompanie Besatzungstruppen.

In den ersten Jahren seiner Regierung führte Friedrich-Wilhelm I. zahlreiche Veränderungen in der Struktur der Infanterie durch.

So wurden bis 1718 sechzehn weitere Regimenter zu Fuß neu geschaffen bzw. durch Umstrukturierung errichtet. Hierbei wurden auch die fünf ehemals in holländischen Diensten stehenden Regimenter einbezogen. Daneben wurden auch die 1713 vorhandenen Garnisonstruppen in die neuen Regimenter einbezogen. Zum Zwecke der Bewachung der Garnisonen schuf der König 1717 aus den Invalidenkompanien zwei Garnisons-Bataillone, wobei er die garnisonsdienstfähigen Invaliden so wieder einer praktischen Aufgabe zuführte.

Im darauf folgenden Jahrzehnt wurde mit der Um- und Neubildung von Feld-Regimentern fortgefahren, wobei zu deren Auffüllung auch bisher selbständige kleinere Truppenteile herangezogen wurden. Daneben wurde aus der überkompletten Mannschaft der Infanterie-Regimenter während der gegen Hannover gerichteten Mobilmachung im Sommer 1729 sogenannte "Neue Garnisonen" gebildet, deren Angehörige bald wieder auseinander gingen. Ab 1730 kamen diese in jedem Frühjahr zu vier- bis sechswöchigen Exerzierübungen wieder zusammen. Deren Offizieren und Unteroffiziere erhielten ab Juni 1730 ein festes Wartegeld, was sie ständig für eine eventuelle Mobilmachung bereithalten sollte. Dies war der erste offizielle Schritt des Königs hin zu einer großzügigen Beurlaubungspraxis im gesamten Heer, wie sie ab Mitte der 1730er Jahre gehandhabt wurde.

Im letzten Regierungsjahrzehnt Friedrich-Wilhelm I. wurden auf dem Gebiet der Infanterietruppen nur noch geringfügige Strukturveränderungen durchgeführt, so dass am Ende seiner Regierungszeit 31 Feldregimenter mit insgesamt 64 Bataillonen bestanden, weiterhin existierten zwei Feldbataillone, vier Garnisonsbataillone und 10 selbstständige Garnisonskompanien, sowie vier "Neue Garnisonen".

Bezeichnung Name Stärke
Infanterie-Regiment Nr. 1 Glasenapp 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 2 Röder 2 Bataillone
Infanterie-Regiment Nr. 3 Anhalt 3 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 4 Glawitz 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 5 Wedell 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 6 Leib-Regiment 3 Bataillone
Infanterie-Regiment Nr. 7 Bredow 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 8 Anhalt-Zerbst 2 Bataillone
Infanterie-Regiment Nr. 9 Leps 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 10 Prinz Dietrich von Anhalt-Dessau  2 Bataillone
Infanterie-Regiment Nr. 11 Holstein 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 12 Prinz Heinrich 2 Bataillone
Infanterie-Regiment Nr. 13 Dönhoff 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 14 Lehwaldt 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 15 Kronprinz 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 16 Flanß 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 17 la Motte 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 18 Derschau 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 19 Prinz Karl 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 20 Grävenitz 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 21 Marwitz 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 22 Alt-Borcke 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 23 Sydow 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 24 Schwerin 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 25 Kalckstein 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 26 Kleist 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 27 Prinz Leopold von Anhalt-Dessau 2 Bataillone
Infanterie-Regiment Nr. 28 Dohna 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 29 Jung-Borcke 2 Bataillone
Infanterie-Regiment Nr. 30 Thiele 2 Bataillone 
Infanterie-Regiment Nr. 31 Dossow 2 Bataillone 

Abbildung 3: Infanterie-Regimenter in Brandenburg-Preußen 1740

Beginn

 

3. 2. Entwicklung der Reitertruppen

Friedrich-Wilhelm I. übernahm 1713 an Reitertruppen zwei Eskadrons "Garde de Corps" zu je zwei Kompanien, ein Eskadron "Gensdarmes" und neun Regimenter zu je sechs Kompanien. Neben Strukturänderungen, welche vor allem der Verstärkung der einzelnen Truppenteile dienten, wurden in den folgenden Jahren vier Dragoner-Regimenter in solche der Reiter umgewandelt und die "Gensdarmes" zu einem weiteren Regiment geformt. 1718 wurden zwei alte Regimenter aufgelöst und zum Zwecke der Verstärkung auf die übrigen Truppen verteilt. Zum Ende seiner Regierung konnte der König so zwölf Reiterregimenter mit insgesamt 60 Eskadrons vorweisen.

Bezeichnung Name Stärke
Reiter-Regiment Nr. 1 Buddenbrock  5 Eskadrons 
Reiter-Regiment Nr. 2 Prinz Wilhelm 5 Eskadrons 
Reiter-Regiment Nr. 3 Leib-Regiment 5 Eskadrons 
Reiter-Regiment Nr. 4 Geßler 5 Eskadrons 
Reiter-Regiment Nr. 5 Markgraf Friedrich 5 Eskadrons 
Reiter-Regiment Nr. 6 Prinz Eugen von Anhalt 5 Eskadrons 
Reiter-Regiment Nr. 7 Bredow 5 Eskadrons 
Reiter-Regiment Nr. 8 Jung-Waldow 5 Eskadrons 
Reiter-Regiment Nr. 9 Katte 5 Eskadrons 
Reiter-Regiment Nr. 10 Gensdarmes 5 Eskadrons 
Reiter-Regiment Nr. 11 Leib-Karabiniers 5 Eskadrons 
Reiter-Regiment Nr. 12 Alt-Waldow 5 Eskadrons 

Abbildung 4: Reiter-Regimenter in Brandenburg-Preußen 1740

Beginn

 

3. 3. Entwicklung der Dragoner

Friedrich-Wilhelm I. zählte zum Beginn seiner Regierung sechs Dragoner-Regimenter mit je acht Kompanien und eine Freikompanie zum Bestand seines Heeres. Die Freikompanie wurde sogleich in das Dragoner-Regiment "Pannewitz" eingegliedert, und vier der sechs Regimenter wurden in den nächsten Jahren in Reiter-Regimenter umgewandelt. 1717 errichtete man schließlich wieder zwei neue Dragoner-Regimenter. 1725 und 1727 entstanden durch Teilung weitere zwei Regimenter. So nannte der König im Jahre 1740 sechs Dragoner-Regimenter sein Eigen, welche in insgesamt 45 Eskadrons gegliedert waren, wobei drei Regimenter zehn und drei fünf Eskadrons hielten.

Bezeichnung Name Stärke
Dragoner-Regiment Nr. 1 Platen  10 Eskadrons 
Dragoner-Regiment Nr. 2 Sonsfeld 5 Eskadrons 
Dragoner-Regiment Nr. 3 Schulenburg 10 Eskadrons 
Dragoner-Regiment Nr. 5 Baireuth  10 Eskadrons 
Dragoner-Regiment Nr. 6 Möllendorff 5 Eskadrons 
Dragoner-Regiment Nr. 7 Thümen 5 Eskadrons 

Abbildung 5: Dragoner-Regimenter in Brandenburg-Preußen 1740

Beginn

 

3. 4. Entwicklung anderer Truppenteile

3. 4. 1. Husaren

Diese Truppenformation wurde mit königlicher Order seit dem 1. November 1721, zunächst als Teil des Dragoner-Regiments Nr. 6, entwickelt. Nach zahlreichen Umgruppierungen und Verstärkungen befand sich das "Preußische Korps Husaren" im Jahre 1739 wieder im Dragoner-Regiment Nr. 6 und hatte eine Stärke von sechs Eskadrons mit insgesamt 720 Soldaten.

Parallel dazu wurde seit dem 1. November 1730 ein Korps "Königliche Leib-Husaren" errichtet, welches bereits im Oktober 1733 auf drei Eskadrons mit insgesamt 402 Soldaten erweitert worden ist.

Die brandenburgisch-preußischen Husaren hatten also zum Ende der Regierung Friedrich-Wilhelm I. die Stärke eines großen Regiments.

Beginn

 

3. 4. 2. Artillerie

Die Wurzeln der brandenburgisch-preußischen Artillerie befinden sich bereits in der Mitte des 17. Jahrhunderts. Zur Zeit der Regierungsübernahme Friedrich-Wilhelm I. war diese aber noch nicht offizieller Bestandteil des Heeres, sondern unterstand dem Befehl des Generalfeldzeugmeisters. Es existierten neun Kanonierkompanien zu je 41 Soldaten und eine Bombadierkompanie zu 39 Soldaten, welche die Leibkompanie des Generalfeldzeugmeisters war.

Am 1. Dezember 1713 wurde die gesamte Artillerie umstrukturiert. die Bombardierkompanie wurde aufgelöst und auf die übrige Artillerietruppe verteilt. Diese gliederte sich nun in zwei Bataillone zu je fünf Kompanien mit je 41 Soldaten. Im Jahre 1716 wurde aus dieser Truppe ein Artillerie-Feldbataillon und drei (ab 1717 vier) Garnisonskompanien der Artillerie geschaffen.

Die vollständige Einbeziehung der Artillerie in die brandenburgisch-preußische Heeresstruktur war am Ende der Regierung des Königs auch abgeschlossen. Diese Eingliederung kann als ein Indiz für den Stellenwert angesehen werden, welchen Friedrich-Wilhelm I. dieser Waffengattung zumaß.

Eine differenzierte Betrachtung der Entwicklung der einzelnen Truppenteile zeigt, daß sich diese in einem vergleichbaren Maße stark entwickelten. Zu den regulären Truppen zählten 1740 auch Verbände der Artillerie und 41 'Ingenieurs'. Dies deutet darauf hin, dass die Grundstruktur der Truppe relativ konstant geblieben ist, wobei ich hier die zahlreichen Änderungen in der Dislozierung, welche der König meist eigenhändig vornahm, außer acht lasse. Die Einbeziehung der Artillerie und das Vorhandensein von Truppeningenieuren lässt auf eine bescheidene Modernisierung innerhalb des Heeres schließen.

Der König begann ab 1729 Landregimenter in den verschiedenen Regionen Brandenburg-Preußens zu errichten. Dabei griff er die Idee der Landmiliz wieder auf. Diese Landmiliz hatte bereits im ersten Jahrzehnt des 18. Jahrhundert unter dem Vater des Königs bestanden und wurde von Friedrich-Wilhelm I. am Beginn seiner Regierung aufgelöst. Mit entscheidenden Änderungen in der Konzeption bildete er nun derartige Truppen, welche jedoch in das Heer eingegliedert waren, und sich aus bereits gedienten Soldaten zusammensetzten. Sie standen also nicht mehr in Konkurrenz zum Heer, sollten es vielmehr ergänzen, beispielsweise als Wachmannschaften bei einem Feldeinsatz der übrigen Truppen.

Friedrich-Wilhelm I. hat sein Heer innerhalb seiner Regierungszeit verdoppelt, wobei der - seine Vorliebe für die Infanterie außerachtlassend - alle Truppenteile relativ gleichmäßig entwickelt hat, und dabei in der Zusammensetzung auf den grundlegenden Strukturen der Armee seines Vaters aufbaute.

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4. Die heeresbezogene Verwaltung Brandenburg-Preußens

Friedrich-Wilhelm I. trat mit dem Kredo in die aktive Politik ein, "daß die internationale Stellung eines Fürsten einzig und allein von der Zahl der Truppen bestimmt werde, die zu unterhalten ihm möglich sei." In diesem Sinne galt der Schwerpunkt seiner Arbeit, stärker noch als das bei seinen Vorgängern der Fall gewesen war, der Vervollkommnung des existierenden Heeres, was insbesondere dessen Quantität, sowie die Ausrichtung der staatlichen Einrichtungen, der wirtschaftlichen Tätigkeit und er Sozialstruktur Preußens auf die Bedürfnisse der Armee betraf. Dabei stieß der König auf ein grundsätzliches Problem. Das Heer stand, a. G. der spezifischen Aufgaben, welche ihm überantwortet waren, in klarer Abgrenzung den übrigen Komponenten des frühneuzeitlichen Staates gegenüber.

Die Wehrfunktion selbst wurde als eine Art Dienstleistung von relativ autonomen Söldnerformationen, deren Führer gleichzeitig deren Eigentümer bzw. Arbeitgeber waren, ausgeübt. Der Söldnerführer verkaufte bzw. vermietete das Wehrpotential seiner Truppe an denjenigen, welcher dieser Dienstleistung bedurfte. In der Praxis konnten das freie Städte, kleine oder große Reichsfürsten sein. Das Ergebnis dieses Systems war eine geringe bis nicht vorhandene Bindung des Söldnerheeres an die Macht, in deren Dienst es stand. Zwar wurde versucht, dieser Erscheinung dadurch aus dem Weg zu gehen, dass man zunehmend Rekruten im eigenen Territorium ausheben ließ, was aber in Brandenburg-Preußen auch unter Friedrich-Wilhelm I. und Friedrich II. nicht zur Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht der Untertanen führte, was durchaus auch wirtschaftlich begründet war.

Die Funktion des Söldnerführers wurde allmählich durch den dem Herrscher ergebenen Offizier ersetzt, der nun - quasi in dessen Auftrag - die Teile des nun mehr oder weniger geschlossenen Heeres führte und auch die Rekruten anwarb.

Trotzdem blieb die Gewährleistung der Wehrbereitschaft nach dem Grundsatz der Aufgabentrennung von dem Lebensbereich der übrigen Untertanen getrennt. Diese konzeptionellen Zwänge vermochte auch Friedrich-Wilhelm I. nicht zu überwinden, und so war die logische Konsequenz der Ausrichtung der Staatsbehörden auf die Heeresbedürfnisse eine Vermilitarisierung der Verwaltung. Am Anschaulichsten äußert sich dieses in der 1713 vom König eigenhändig verfassten Rangliste der Militär- und Zivilbeamten, in welcher er militärische mit zivilen Aufgaben verglich, die Letzteren jedoch durchgehend minderwertiger einstufte, als dies unter seinem Vorgänger der Fall gewesen war.

Diese Vermilitarisierung der Verwaltung resultierte aus dem im 17. Jahrhundert beginnenden starken Anstieg des Bedarfs an Finanzmitteln für die Heeresunterhaltung, und der sich damit ergebenden Notwendigkeit einer zentral gelenkten Bewirtschaftung des Steuerwesens sowie der nichtsteuerförmigen Einnahmen, beispielsweise aus den kurfürstlichen und später königlichen Domänen.

Friedrich-Wilhelm I. ordnete das Finanzwesen am Beginn seiner Regierung in derart neu, dass er einen Generalkontrolleur der Militär- und Zivilkassen des brandenburgisch-preußischen Staates einsetzte, und diesen anwies, die königlichen Einkünfte in zwei Kassen fließen zu lassen. Die Generalkriegskasse war für die Steuern, wie Akzise und Grundsteuern zuständig; in die Generalfinanzkasse sollten die nichtsteuerförmigen Einkünfte aus Domänen, Zölle und Regalien fließen. Diese Kassen sollten, aufbauend auf dem bestehenden Verwaltungs- und Aushebungssystem, der Inspektion des Generalkriegskommissariats bzw. des Generalfinanzdirektoriums unterstellt werden. Dabei wurde den Behörden jedoch versagt, "etwas zur Vermehrung ihrer unterhaltenen Kassen zu verordnen und zu veranlassen, wodurch der anderen ein mehreres entzogen werden möchte."

Die hier angedeutete Gefahr der gegenseitigen Schwächung dieser Behörden bei der Durchführung ihrer Obliegenheiten verdeutlicht die Defizite dieses noch unvollkommenen Systems der Staatsverwaltung. Diesen Unzulänglichkeiten Rechnung tragend, gipfelte die als Prozess aufzufassende Zentralisierung im brandenburgisch-preußischen Staat in den Jahren 1722/1723 in der Bildung des General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domänen-Direktoriums als oberste Verwaltungsbehörde des Königs. In ihr gingen die bisher getrennt agierenden Generalbehörden auf. Dem sogenannten Generaldirektorium oblag nun neben der Domänenverwaltung, der Steuereinziehung, dem Münz- und Postwesen und den königlichen Monopolen auch die Leitung des Wirtschaftslebens. Dabei förderte sie nach merkantilistischen Grundsätzen die Peuiplierung und die Gründung von neuen Industrien; und sorgte darüber hinaus für die Übereinstimmung dieser Aktivitäten mit den Notwendigkeiten der Heeresunterhaltung. Diese Behörde differenzierte sich horizontal in zunächst vier Departements, denen sowohl ressortspezifische, als auch regionale Zuständigkeiten oblagen. Auf Provinzebene entstanden als vertikale Untergliederungen Kriegs- und Domänenkammern, welche aus den entsprechenden Provinzialverwaltungen der vorherigen Generalbehörden hervorgingen.

Die hiermit erreichte Struktur bot eine relativ sichere Gewähr für die dauerhafte Unterhaltung eines stetig sich vergrößernden Heeres. Da sich in dieser Spitzenbehörde die Zuständigkeiten für die Bewirtschaftung von Krondomänen und die Steueraushebung mit den politischen Kompetenzen von Wirtschaftsförderung paarten, besaß diese Behörde die hinreichende Flexibilität, steigende Forderungen auf der finanztechnischen Seite durch Belebung der wirtschaftlichen Aktivitäten - damit Steigerung der Finanz- und Steuereinkünfte - zu befriedigen, und sich damit mehr oder weniger rasch an veränderte Geschäftsbedingungen anzupassen.

Der König pflegte selbst zu inspizieren und anzuordnen, wobei er sich vor allem auf jene Dinge konzentrierte, die ihn interessierten. Er behielt sich vor, in Konflikten der Generalbehörden zu entscheiden; er ließ sich ab 1714 regelmäßig Berichte der Behördenchefs über die Arbeit ihrer Untergebenen anfertigen; er verfertigte persönlich Reglements für das Verhalten der Soldaten in jeder Phase ihres Dienstes.

Der König bediente sich bei der Erledigung der ihm am Herzen liegenden Staatsgeschäfte der Regierung aus dem Kabinett, d. h. er traf auf den Gebieten, auf denen er sich kompetent dazu wähnte, die Entscheidungen - durchaus unter vorheriger Beratung mit den zuständigen Ressortministern - allein. Carl Hinrichs ist der Auffassung, dass sich diese Regierungsmethode am ehesten auf den Gebieten der Finanzen und des Militärs ausgebildet hat, da der König beispielsweise die kollegiale Behörde des Geheimen Kriegsrates umgehend nach seinem Regierungsantritts aufgelöst hatte, auf dem Gebiet der Außenpolitik dagegen - auf dem er sich wenig heimisch fühlte - eine kollegiale Beratungsbehörde schuf.

Friedrich-Wilhelm I. entwickelte für die Kabinettsregierung auch neue Formen der Ausfertigung von königlichen Verfügungen. Hierbei bediente er sich des bereits im Verkehr mit 'großen Herren' verwendeten Handschreibens, setzte dieses nun aber im Verkehr mit Behörden und Untertanen ein. Das Handschreiben war an sich ein kurzes, schlichtes, ohne langwierige Titulaturen verfasstes Schreiben, in welchem der Verfassen im Singular erscheint. Das Handschreiben begann mit der Anrede des Empfängers und schloss mit einer Unterschrift, welche mittels einer höflichen Wendung mit dem Text verbunden war, ab. Weiterhin entbehrte das Handschreiben der Gegenzeichnung durch einen leitenden Staatsbeamten. Max Lehmann führt als erste Ausfertigung dieser Art ein Schreiben vom 3. Februar 1716 an den Obersten v. Bredow an. Weiterhin trat in den Ausfertigungen des Königs eine Art Dekret auf, welches aus dem älteren Gratial- und Justizwesen herrührte. Diese ebenfalls sehr knapp gefassten Ausfertigungen, in welchen vom König lediglich in der dritten Person gesprochen wurde, hatten den Charakter von Befehlen. Carl Hinrichs datierte die ersten Dekrete dieser Art auf den 23. April 1713 (Friedrich Wilhelm v. Grumbkow) und den 27. Juni 1713 (Generalleutnant v. Dönhoff). Weiterhin vermutet er, dass die Kabinettsordre modo decreti im Dienstverkehr des Königs mit seiner Verwaltung angewendet wurde, diejenige modo litterae aber eher im Umgang mit außerhalb der Verwaltung stehenden Institutionen oder Personen anzutreffen war. Da diese Schreiben im Rahmen der Kabinettsregierung vom König selbst ausgingen, entbehrten sie seit Anbeginn seiner Regierung der Gegenzeichnung von Ministern.

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5. Die Rekrutierung

Das brandenburgisch-preußische Heer entwickelte sich um die Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert - wie im vorherigen Kapitel beschrieben - von einer stehenden Söldnertruppe zu einem dem Landesherrn verpflichteten Heer mit steigenden Anteil an Soldaten, welche in den brandenburgisch-preußischen Landen geworben wurden. Diese Entwicklung war der Erkenntnis zu schulden, dass hauptsächlich mit Landeskindern beschickte Truppen in Kriegen höhere Kampfkraft aufwiesen, als solche, in denen die 'ausländischen' Söldner den größten Anteil stellten. Diese Erscheinung hängt vor allem mit der mentalen Verbundenheit der 'inländischen' Soldaten mit dem die Truppe unterhaltenden Staat zusammen. Anschaulich wird dies durch die Tatsache, dass der Desertionsgrad bei Truppen mit hohem Ausländeranteil weit höher lag, als jener bei Verbänden mit höherem Anteil an Landeskindern.

Aus dieser Entwicklung folgt zwangsläufig eine größere Belastung Brandenburg-Preußens bei der Söldnerwerbung, welche in Verantwortung der Truppenkommandeure lag. Das oftmals gewaltsame Vorgehen der Werber gegenüber des wehrfähigen Bevölkerungsteils führte zu verbreitetem Unmut der gesamten Bevölkerung über diese Entwicklung. Natürlich schadete eine derart massive Werbung auch der wirtschaftlichen Entwicklung des im Aufstreben begriffenen Brandenburg-Preußen, da dem Bereich der Erwerbstätigen körperlich gut gewachsenen und gesunde Männer entzogen wurden.

Friedrich-Wilhelm I. stand am Beginn seiner Regierungszeit vor einer Vielzahl von Problemen bei der Realisierung seines ehrgeizigen Ziels: Der Schaffung eines Heers aus 60.000 Landeskindern. Zunächst sah er sich in Gestalt der unter seinem Vater entstandenen Landmiliz einer starken Konkurrenz bei der Gewinnung von landsässigen Rekruten gegenüber, da diese durch eine Einschreibung in die Enrollierungslisten der Landmiliz ihre Werbefähigkeit für das stehende Heer verloren. Darum löste er diese per 7. März 1713 kurzerhand auf.

Er regelte das Werbungssystem am 22. Juni 1713 in der Art, dass der den Truppen ihre Standorte als Raum für die Rekrutenwerbung zuwies, dabei aber auf höchstmögliche Effizienz drang und quasi alle dazu dienenden Mittel tolerierte. Die Folge dieses 'Werbefreibriefs' war ein Anstieg der Flucht noch nicht Ausgehobener ins Ausland. Der König stellte daraufhin am 17. Oktober 1713 diesen Tatbestand strafrechtlich mit der Desertion aus dem Heer gleich. Jedoch fruchtete diese Maßnahme wie auch die angeordnete Überwachung der jungen Wehrfähigen nicht. Es "fand eine förmliche Auswanderung der jungen Mannschaft statt", was den Mangel an Arbeitskräften sprunghaft ansteigen ließ. Am 9. Mai 1714 untersagte der König gewaltsame Werbung in seinen Land formell völlig. Die Truppen sollten sich in Zukunft bei der Auffüllung ihrer Reihen auf die sich freiwillig zum Wehrdienst meldenden Rekruten beschränken. Ausgenommen von dem Prinzip der Freiwilligkeit waren lediglich "ungehorsame Bürger, Bauern und dergleichen Unterthanen", sie konnten weiterhin unter Anwendung aller Mittel geworben werden, was das Heer in den Ruf brachte, aus dem 'Abschaum der Menschheit' zu bestehen.

Der Bedarf an Rekruten für die ehrgeizigen Heeresvergrößerungspläne des Königs forderte die Rekrutenwerber weiterhin zu einer hohen Leistung heraus. Es trat an die Stelle der Gewalt die List, die nun eingesetzt wurde, um die vom König geforderten Kontingente zu erfüllen.

Die grundsätzlichen Probleme bei der inländischen Werbung konnte der König nicht lösen, obwohl die Steigerungen im Truppenkontingent auf eine positive Entwicklung in der Rekrutengewinnung hinweisen. Jedoch kann man vermuten, dass diese enorme Steigerung nicht allein durch Landeskinder herbeigeführt wurde, sondern sich stark auf die weiterhin praktizierte Werbung im Ausland stützte.

Die merkantilistische Wirtschaftspolitik des Königs ließ auch nur den Entzug einer begrenzten und stark umrissenen Schicht der wehrfähigen Bevölkerung, des sogenannten 'unnützen Gesindes', aus dem Arbeitsprozess zu. Die Nutzbarmachung dieser Schicht für den absolutistischen Staat macht unter pädagogischen Aspekten durchaus Sinn, denn durch den Dienst im Heer wurde dieser Personenkreis dem König nicht nur dienstbar gemacht, sondern es wurde auch versucht, folgsame Untertanen aus ihnen zu formen.

Die Bemühungen des König zur Regelung des Rekrutierungsproblems in seinen Landen kulminierten in dem 1733 erlassenen Kantonreglement. In diesem System wurde jedem Regiment einen Gebiet mit einer bestimmten Anzahl von Feuerstellen zugewiesen, in dem es bereits Jugendliche in die Stammrolle eintragen und somit für eine spätere Ergänzung seiner Reihen verfügbar machen konnte. Damit machte er sich eine weit verbreitete und aus der Zeit der Landmiliz herrührende Praxis zu eigen, welche der Notwendigkeit einer allgemein geregelten und gewaltlosen Aushebungspraktik der im stärkeren Maße benötigten Soldaten Rechnung trug.

Den Rekruten, die - wie bereits dargestellt - vor allem der unteren Bevölkerungsschicht zuzuordnen waren, wurden nun auch Vergünstigungen gewährt, welche ihrem Leben im Zivilbereich förderlich waren, jedoch blieb der Dienst im Heer weitgehend unattraktiv, da man beispielsweise ein Versorgungssystem für invalide Soldaten und Unteroffiziere noch nicht einmal im Ansatz geschaffen hatte.

Die weit verbreitete Praxis der Beurlaubung von Soldaten im größten Teil des Jahres, welche zunächst den truppenführenden Offizieren beträchtlichen Gewinn durch Einsparung von Sold einbrachte, wurde vom König aus wirtschaftlichen Überlegungen sanktioniert. Die einmal dem direkten Wirtschaftskreislauf entzogenen Soldaten kamen so dem Gewerbe bzw. der Landwirtschaft als Knechte und Handlanger wieder zu Gute.

Friedrich-Wilhelm I. formte so aus dem Heer im Laufe seiner Regierung eine Truppe mit Milizcharakter, welche einerseits ständig im ausreichenden Maße wehrfähig gehalten wurde, somit einem Einsatz relativ kurzfristig zugänglich gemacht werden konnte, andererseits den größten Teil des Jahres einem zivilen Leben frönen konnte, so daß es schwer fällt, dieses System mit dem einer absolutistischen Aufgabentrennung unter den Untertanen gleichzusetzen. Vielmehr sind hier bereits Strukturen eines modernen Wehrpflichtheeres zu erkennen. Jedoch hat Friedrich-Wilhelm I. seinen Anspruch auf die unbedingte Pflicht des Untertanen, ihm Dienst zu leisten, nicht auf eine allgemeine Dienstpflicht der wehrfähigen Untertanen im Heer ausgeweitet. Hierfür war das Vertrauen des Königs in die Wehrtüchtigkeit eines nach dem Vorbild einer Miliz strukturierten Heeres zu gering.

Beginn

 

6. Das Offizierskorps

Eines der wichtigsten Ergebnisse der Militärpolitik Friedrich-Wilhelm I. - wenn nicht sogar das entscheidende Resultat - war die Formung eines geschlossenen Offizierskorps zur Führung des Heeres. Bis ins 20. Jahrhundert hinein wirkte das von Friedrich-Wilhelm I. geschaffene Monopol des Adels auf Offiziersstellen prägend auf die preußischen und deutschen Truppen, während Umfang und Struktur des Heeres nach Friedrich-Wilhelm I. notwendigerweise den Bedürfnissen der jeweiligen Herrschaft angepasst wurden. Dabei kann man die weitgehende Dominanz des Adels im brandenburgisch-preußischen Heer nicht etwa auf natürlich gegebene militärische Führungsqualifikationen dieses Standes zurückführen, denn es waren unter den Söldnerführern der Frühneuzeit auch genügend Nichtadlige zu finden. Vielmehr brachte die sich verändernde Funktion des Offiziers im stehenden Heer, welche durch die Abkehr von der geschäftsmäßigen Truppenführung hin zur beeideten Ergebenheit gegenüber dem Kriegsherren gekennzeichnet war, die Notwendigkeit mit sich, dem neuen Offizierstypus entsprechende Kader für das Korps zu finden.

Friedrich-Wilhelm I. erkannte in dem ihm als Stand am nächsten stehenden brandenburgisch-preußischen Adel das geeignete Reservoir für die Ausfüllung dieser Funktionen. Dabei berief er sich auf die aus dem Mittelalter herrührende Dienstpflicht des königlichen Vasallen, welche er als Gegenleistung für die Gewährung der Grundsteuerfreiheit nun in Form der Beschickung der Kadettenanstalten mit Sprösslingen der Adelsfamilien einforderte.

Der König überwand den heftigen Widerstand des Adels in dieser Frage, und band diesen durch die konsequente Indienstnahme für das Offizierskorps eng an die Krone. Dabei stützte er sich auf das traditionelle Ehr- und Standesbewusstsein des Adels, in welchem auch die rasch erfolgte Abschottung des Offizierskorps gegenüber bürgerlichen Anwärtern begründet lag. Nur als 'geschlossene' Gruppe war dieses auf persönliche Ehre und Vasallengehorsam gegründete System denkbar. Ohne die Erfahrung und Verinnerlichung dieser Werte, welche dem bürgerlichem Leben weitgehend abholt waren, war eine Integration in ein derart konzipiertes Offizierskorps nicht möglich. Die Abgrenzung dessen hatten somit ihre Berechtigung als Instrument zur Gewährleistung der Ausbildung des notwendigen neuen Offizierstypus in dieser konkreten Konzeption des Königs. Das sich daraus ein Stand mit borniertem Sonderbewusstsein entwickelte, lag quasi im System selbst begründet - denn beispielsweise war echte Bildung nicht gefordert, wer mehr als seinen Namen schreiben konnte, galt als Pedant und Federfuchser - und ist auch der Reformunfähigkeit späterer Herrscher zu schulden.

Friedrich-Wilhelm I. richtete in Berlin eine zentrale Kadettenanstalt ein, für deren Beschickung er eigenhändig die jungen Adligen auswählte, welche alle im Alter zwischen 12 und 18 Jahren in einem Verzeichnis erfasst waren. Damit bot er den Sprössen der meist verarmten Adelsfamilien eine Perspektive in beruflicher und sozialer Hinsicht. Neben der Karriere im Heer bot sich auch die Möglichkeit des Staatsdienstes für die Kadetten an.

Der König band den Adel konsequent in das Militärsystem ein und legte damit den Grundstein für die Verhärtung dieses Bereiches in den folgenden beiden Jahrhunderten, da die Qualifikation für eine militärische Tätigkeit hauptsächlich in der Standeszugehörigkeit lag.

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7. Zusammenfassung

Friedrich-Wilhelm I. ist in seiner politischen Arbeit ein 'innerer König' gewesen. Er schuf die strukturellen und institutionellen Grundlagen für die militärischen und politischen Erfolge seiner Nachfolger - den Aufstieg Preußens - in entscheidender Weise mit.

Das Primat in seiner Politik hatte zweifellos das Heerwesen. Er erkannte dieses als die entscheidende Komponente für die Hebung der Bedeutung Preußens im europäischen Mächtesystem. Gemäß dieser Erkenntnis entwickelte er das Heer, richtete die Staatsverwaltung auf dessen Bedürfnisse aus und führte in Brandenburg-Preußen gleichsam eine Militarisierung der gesamten Sozialstruktur durch.

In seinem Bemühen um die Regelung spezifischer Probleme des Heerwesens ist durchaus die Suche nach effizienten Lösungsmodellen zu erkennen. So war beispielsweise das Rekrutenwesen von Beginn seiner Regierung an Gegenstand seiner Heerespolitik, jedoch benötigte er 20 Jahre, um eine relativ praktikables System dafür zu finden, was trotz allem nur den Beginn der Entwicklung des brandenburgisch-preußischen Heeres zu einer Wehrpflichtarmee darstellte.

Im Bereich der Gestaltung des Offizierskorps setzte er durch die Errichtung des Adelsprivilegs zum Offiziersberuf weitreichende Maßstäbe für eine Entwicklung in der preußischen und deutschen Armee. Dieses Heer wurde a. G. des geschlossenen Offizierskorps in einer sich öffnenden Gesellschaft mehr und mehr zu einem 'Staat im Staate'.

Das Friedrich-Wilhelm das von ihm gehegte Heer quasi zu keinem Kriegszug einsetzte, brachte ihm Spott und Verachtung ein. Hier wird aber deutlich, welchen politischen Weitblick der König in seiner Politik besaß. Er führte diese zum Gedeihen seiner Lande und nicht zum kurzfristig erreichbaren, eigenem Prestige durch. Hierin lag das eigentliche Verdienst Friedrich-Wilhelm I., durch welches er Maßstäbe für die Herrscherfunktion im modernen neuzeitlichen Staat setzte.

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© Olaf Freier (1994)